Impressum
Kroll Languages Cátia Kroll Taliani
Diplom-Dolmetscherin und Übersetzerin (BDÜ)
Paulistraße 13
D-40597 Düsseldorf
UstId-Nr.: 106 / 5196 / 1420
Konto Nr.: 10248599 Stadsparkasse Düsseldorf
- BLZ 300 501 10
(IBAN: DE73 3005 0110 0010 24 85 99, SWIFT-BIC:
DUSSDEDDXXX)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Übersetzungs-
und Dolmetschdienstleistungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Sofern nicht anders vereinbart, gelten
für Übersetzungs- und Dolmetschverträge zwischen
Cátia Kroll Taliani (im weiteren Auftragnehmer) und ihren
Auftraggebern die nachfolgenden Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers sind nur dann für den Auftragnehmer verbindlich,
wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Auftragserteilung
Der Auftragnehmer ist in der Annahme des
Auftrages frei. Die Auftragsannahme ist dem Auftraggeber innerhalb
der von diesem benannten Frist bzw., sofern keine Frist benannt
wird, innerhalb von 24 Stunden ab Auftragserhalt zu erklären.
Auftragserteilung und Auftragsannahme haben schriftlich zu erfolgen
(es genügen Fax oder E-mail, sofern deren Empfang bestätigt
wird). Die kostenlose Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber
ist bis Bearbeitungsbeginn möglich. Bei späterer Stornierung
sind dem Auftragnehmer die entstandenen Auslagen sowie die bis
dahin aufgewendete Arbeitszeit zu vergüten.
3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer
unaufgefordert und rechtzeitig sämtliche Informationen und
Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die dieser zur ordnungsgemäßen
Ausführung des Auftrages benötigt. Dazu gehört
auch die Benennung eines Ansprechpartners. Ist die Übersetzung
für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer
einen Korrekturabzug zur Prüfung zuzusenden. Konsequenzen,
die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben,
gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
4. Lieferbedingungen
Lieferform
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die vollständige
Übersetzung des Ausgangstextes in höchstmöglicher
Qualität. Der Übersetzer erbringt seine Leistung nach
bestem Wissen und Gewissen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung. Sofern keine besondere Ausführungsform
vereinbart wurde, werden Übersetzungen in einfacher Ausfertigung
als Datei oder Computerausdruck geliefert. Für zusätzliche
Ausfertigungen oder Sonderwünsche werden entstandene Materialkosten
und sonstige Zusatzkosten (Datenträger, gebundene Exemplare,
Portokosten, Kurier u. ä.) gesondert in Rechnung gestellt.
Lieferfristen
Der Auftraggeber hat dem Übersetzer für die Ausführung
des Auftrages eine dem Lieferumfang angemessene Frist zu gewähren.
Bei Postversand sind 2 bis 3 Werktage für den Postweg einzurechnen.
Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Bei Lieferverzug hat
der Auftragnehmer den Auftraggeber vor Ablauf der Lieferfrist
und unter Angabe der Gründe zu informieren und den voraussichtlichen
Liefertermin anzugeben. Ein geringer, begründeter Terminverzug
berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
Der Auftraggeber ist grundsätzlich zur Abnahme der beauftragten
Leistung verpflichtet.
5. Zahlungsbedingungen
Preise und Abrechnungsmodalitäten
für Übersetzungs-, Dolmetsch-, Lektorats- und Texterfassungsleistungen
sind bei Auftragserteilung zu vereinbaren. Die Abrechnung für
Übersetzungen erfolgt entsprechend der vereinbarten Abrechnungseinheit
(Normzeile, Normseite, Wortpreis, Stunde), für Dolmetschleistungen
nach Stunden- oder Tagessätzen. Reisekosten (Zeitaufwand
und Fahrtkosten) sind zusätzlich zu erstatten.
Alle Preise sind Nettopreise. Die jeweils gültige Umsatzsteuer
ist zusätzlich in Rechnung zu stellen und gesondert aufzuführen.
Jede geleistete Arbeit ist einschließlich der damit verbunden
Auslagen in voller Rechnungshöhe zu vergüten. Die Vergütung
ist sofort fällig. In begründeten Fällen kann der
Auftragnehmer die Übergabe seiner Leistung von der vorherigen
Zahlung des vollen Honorars abhängig machen.
Wird vor Auftragsausführung keine Honorarhöhe vereinbart,
ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche
Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs-
und –entschädigungsgesetz JVEG aufgeführten Sätze
als angemessen und üblich.
Bei Langzeitaufträgen kann eine monatliche Teillieferung
und entsprechende Abschlagszahlung vereinbart werden.
Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber
nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung,
sondern sind gesondert geltend zu machen.
Bei Überschreiten des in der Rechnung angegebenen Zahlungszieles
ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber Mahngebühren
und Verzugszinsen gemäß Gesetz zur Beschleunigung fälliger
Zahlungen in Rechnung zu stellen.
6. Mängelbeseitigung
Mängel in Übersetzungen hat
der Auftraggeber sofort nach Kenntnisnahme unter genauer Angabe
des Mangels schriftlich geltend zu machen. Dabei gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsfristen. Dem Übersetzer ist die Möglichkeit
der Nachbesserung einzuräumen. Der Auftraggeber hat Anspruch
auf kostenlose Beseitigung nachweislich durch den Übersetzer
verursachter Mängel innerhalb einer angemessenen Frist.
Stilistische Verbesserungen und Anpassungen an branchen- oder
hausinterne Terminologie gelten nicht als Übersetzungsmängel.
Auf Verlangen des Auftragnehmers sind bei der Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen alle Unterlagen (Ausgangstext, zur
Verfügung gestellte Hilfsunterlagen sowie unveränderte
Fassung der Übersetzung) einem unabhängigen Gutachter
zur Prüfung zu überlassen. Die Kosten dieser Sachverständigenprüfung
trägt die Partei, zu deren Ungunsten das Urteil ausfällt.
Wird ein Mitverschulden der anderen Partei festgestellt, sind
die Kosten hälftig unter den Parteien aufzuteilen.
7. Haftungsausschlüsse
Der Auftragnehmer haftet nur bei grober
Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit
tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
Für Lieferverzögerungen wegen besonderer Umstände,
die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen (Postweg,
höhere Gewalt) kann keine Haftung übernommen werden.
Wird eine Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten
oder aus der Art des Auftrages klar ersichtlichen Zweck verwendet
oder werden ohne Einverständnis des Auftragnehmers Änderungen
an der Übersetzung vorgenommen, erlischt der Anspruch des
Auftraggebers auf Schadenersatz.
Für die Übersetzung schlecht lesbarer oder missverständlich
formulierter Vorlagen sowie Übertragungsfehler bei Faxsendungen
wird keine Haftung übernommen.
Für die Akzeptanz des Bestätigungsvermerkes und Übersetzerstempels
vor Behörden außerhalb des Gerichtsbezirkes, für
den der Übersetzer bestellt ist, kann keine Haftung übernommen
werden.
8. Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt
Der Übersetzer behält sich sein
Urheberrecht vor.
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber
kein Nutzungsrecht. Insbesondere die beabsichtigte Verbreitung
der Übersetzung (Druck, Veröffentlichung, Weitergabe
an Dritte) ist in diesem Fall ausdrücklich untersagt.
Die Übersetzung darf nur für den vereinbarten Zweck
verwendet werden. Jede andere Verwendung bedarf der ausdrücklichen
Genehmigung des Übersetzers.
Der Übersetzer darf eine bezahlte Übersetzung nur für
interne Zwecke (Terminologiearbeit) verwenden. Jede Weitergabe
oder sonstige Verwendung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung
des Auftraggebers.
9. Verschwiegenheit
Der Übersetzer ist verpflichtet,
Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im
Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber
bekannt werden.
10. Höhere Gewalt
Der Eintritt höherer Gewalt berechtigt
sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber zum Rücktritt
vom Vertrag, wobei dem Auftragnehmer in jedem Fall die bis zu
diesem Zeitpunkt bereits getätigten Aufwendungen und Leistungen
zu vergüten sind.
11. Anwendbares Recht
Für jeden Auftrag und die sich aus
diesem ergebenden Ansprüche gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand
für die vereinbarten Leistungen ist Düsseldorf.
Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die
eventuelle Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
nicht berührt.
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