Deutsch Englisch Portugiesisch Italienisch Spanisch 


Impressum


Kroll Languages
Cátia Kroll Taliani
Diplom-Dolmetscherin und Übersetzerin (BDÜ)

Paulistraße 13
D-40597 Düsseldorf

UstId-Nr.: 106 / 5196 / 1420

Konto Nr.: 10248599 Stadsparkasse Düsseldorf - BLZ 300 501 10

(IBAN: DE73 3005 0110 0010 24 85 99, SWIFT-BIC: DUSSDEDDXXX)

 



Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungs-
und Dolmetschdienstleistungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Sofern nicht anders vereinbart, gelten für Übersetzungs- und Dolmetschverträge zwischen Cátia Kroll Taliani (im weiteren Auftragnehmer) und ihren Auftraggebern die nachfolgenden Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann für den Auftragnehmer verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Auftragserteilung

Der Auftragnehmer ist in der Annahme des Auftrages frei. Die Auftragsannahme ist dem Auftraggeber innerhalb der von diesem benannten Frist bzw., sofern keine Frist benannt wird, innerhalb von 24 Stunden ab Auftragserhalt zu erklären. Auftragserteilung und Auftragsannahme haben schriftlich zu erfolgen (es genügen Fax oder E-mail, sofern deren Empfang bestätigt wird). Die kostenlose Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber ist bis Bearbeitungsbeginn möglich. Bei späterer Stornierung sind dem Auftragnehmer die entstandenen Auslagen sowie die bis dahin aufgewendete Arbeitszeit zu vergüten.

3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer unaufgefordert und rechtzeitig sämtliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die dieser zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrages benötigt. Dazu gehört auch die Benennung eines Ansprechpartners. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zur Prüfung zuzusenden. Konsequenzen, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

4. Lieferbedingungen

Lieferform
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die vollständige Übersetzung des Ausgangstextes in höchstmöglicher Qualität. Der Übersetzer erbringt seine Leistung nach bestem Wissen und Gewissen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Sofern keine besondere Ausführungsform vereinbart wurde, werden Übersetzungen in einfacher Ausfertigung als Datei oder Computerausdruck geliefert. Für zusätzliche Ausfertigungen oder Sonderwünsche werden entstandene Materialkosten und sonstige Zusatzkosten (Datenträger, gebundene Exemplare, Portokosten, Kurier u. ä.) gesondert in Rechnung gestellt.

Lieferfristen
Der Auftraggeber hat dem Übersetzer für die Ausführung des Auftrages eine dem Lieferumfang angemessene Frist zu gewähren. Bei Postversand sind 2 bis 3 Werktage für den Postweg einzurechnen. Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Bei Lieferverzug hat der Auftragnehmer den Auftraggeber vor Ablauf der Lieferfrist und unter Angabe der Gründe zu informieren und den voraussichtlichen Liefertermin anzugeben. Ein geringer, begründeter Terminverzug berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Der Auftraggeber ist grundsätzlich zur Abnahme der beauftragten Leistung verpflichtet.

5. Zahlungsbedingungen

Preise und Abrechnungsmodalitäten für Übersetzungs-, Dolmetsch-, Lektorats- und Texterfassungsleistungen sind bei Auftragserteilung zu vereinbaren. Die Abrechnung für Übersetzungen erfolgt entsprechend der vereinbarten Abrechnungseinheit (Normzeile, Normseite, Wortpreis, Stunde), für Dolmetschleistungen nach Stunden- oder Tagessätzen. Reisekosten (Zeitaufwand und Fahrtkosten) sind zusätzlich zu erstatten.
Alle Preise sind Nettopreise. Die jeweils gültige Umsatzsteuer ist zusätzlich in Rechnung zu stellen und gesondert aufzuführen.
Jede geleistete Arbeit ist einschließlich der damit verbunden Auslagen in voller Rechnungshöhe zu vergüten. Die Vergütung ist sofort fällig. In begründeten Fällen kann der Auftragnehmer die Übergabe seiner Leistung von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig machen.
Wird vor Auftragsausführung keine Honorarhöhe vereinbart, ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz JVEG aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
Bei Langzeitaufträgen kann eine monatliche Teillieferung und entsprechende Abschlagszahlung vereinbart werden.
Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung, sondern sind gesondert geltend zu machen.
Bei Überschreiten des in der Rechnung angegebenen Zahlungszieles ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber Mahngebühren und Verzugszinsen gemäß Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in Rechnung zu stellen.

6. Mängelbeseitigung

Mängel in Übersetzungen hat der Auftraggeber sofort nach Kenntnisnahme unter genauer Angabe des Mangels schriftlich geltend zu machen. Dabei gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Dem Übersetzer ist die Möglichkeit der Nachbesserung einzuräumen. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung nachweislich durch den Übersetzer verursachter Mängel innerhalb einer angemessenen Frist.
Stilistische Verbesserungen und Anpassungen an branchen- oder hausinterne Terminologie gelten nicht als Übersetzungsmängel.
Auf Verlangen des Auftragnehmers sind bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen alle Unterlagen (Ausgangstext, zur Verfügung gestellte Hilfsunterlagen sowie unveränderte Fassung der Übersetzung) einem unabhängigen Gutachter zur Prüfung zu überlassen. Die Kosten dieser Sachverständigenprüfung trägt die Partei, zu deren Ungunsten das Urteil ausfällt. Wird ein Mitverschulden der anderen Partei festgestellt, sind die Kosten hälftig unter den Parteien aufzuteilen.

7. Haftungsausschlüsse

Der Auftragnehmer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
Für Lieferverzögerungen wegen besonderer Umstände, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen (Postweg, höhere Gewalt) kann keine Haftung übernommen werden.
Wird eine Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten oder aus der Art des Auftrages klar ersichtlichen Zweck verwendet oder werden ohne Einverständnis des Auftragnehmers Änderungen an der Übersetzung vorgenommen, erlischt der Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz.
Für die Übersetzung schlecht lesbarer oder missverständlich formulierter Vorlagen sowie Übertragungsfehler bei Faxsendungen wird keine Haftung übernommen.
Für die Akzeptanz des Bestätigungsvermerkes und Übersetzerstempels vor Behörden außerhalb des Gerichtsbezirkes, für den der Übersetzer bestellt ist, kann keine Haftung übernommen werden.

8. Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt

Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Insbesondere die beabsichtigte Verbreitung der Übersetzung (Druck, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte) ist in diesem Fall ausdrücklich untersagt.
Die Übersetzung darf nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Jede andere Verwendung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Übersetzers.
Der Übersetzer darf eine bezahlte Übersetzung nur für interne Zwecke (Terminologiearbeit) verwenden. Jede Weitergabe oder sonstige Verwendung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Auftraggebers.

9. Verschwiegenheit

Der Übersetzer ist verpflichtet, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

10. Höhere Gewalt

Der Eintritt höherer Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag, wobei dem Auftragnehmer in jedem Fall die bis zu diesem Zeitpunkt bereits getätigten Aufwendungen und Leistungen zu vergüten sind.

11. Anwendbares Recht

Für jeden Auftrag und die sich aus diesem ergebenden Ansprüche gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand für die vereinbarten Leistungen ist Düsseldorf.
Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die eventuelle Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.